AGB

In den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Sie die Bestimmungen für die von Daniel Kröger – Pyrotechnik Kröger (im Folgenden: Auftragnehmer), Hirseweg 1 in 49509 Recke angebotenen Leistungen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für alle mit dem Auftragnehmer geschlossenen Verträge.

(2) Auftraggeber können sowohl Unternehmer als auch Verbraucher sein.

(a) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

(b) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragsanbahnung; Kostenvoranschläge und Angebote; Vertragsschluss

(1) Kostenvoranschläge stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine rechtlich unverbindliche Kosteneinschätzung.

(a) Eine wesentliche Überschreitung der Kosteneinschätzung wird durch den Auftragnehmer unverzüglich angezeigt. Die Überschreitung ist wesentlich, wenn die kalkulierten Kosten um mehr als 20 Prozent überschritten werden.

(b) Abweichend von § 632 Abs. 3 BGB ist die Erstellung eines Kostenvoranschlags zu vergüten. Die Höhe des Kostenvoranschlags wird dem Auftraggeber vor der Erstellung mitgeteilt und bemisst sich nach dem erforderlichen Aufwand.

(c) Der Auftragnehmer verzichtet auf eine Vergütung, sofern der Auftrag erteilt wird.

(2) Ein erstelltes Angebot ist auf 14 Tage befristet. Die Parteien können eine längere Frist vereinbaren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an das Angebot dem Auftraggeber per E-Mail zugegangen ist.

(3) Die Verwendung von Normen, Maßen, Zeichnungen und Abbildungen in den Kostenvoranschlägen und Angeboten dient lediglich der Produktbeschreibung und stellt keine Zusicherung von Eigenschaften dar.

(4)Der Vertragsschluss erfolgt mit Zugang der Auftragsbestätigung, im Übrigen mit Zugang der Rechnung. Die Auftragsbestätigung oder Rechnung wird per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebene E-Mailadresse zugestellt.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass alle für die Zündung erforderlichen behördlichen Genehmigungen / Anzeigen erfolgen können / erteilt werden. Sollte das nicht der Fall sein, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer über die Unmöglichkeit der Durchführung informieren. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Auftraggeber zurückerstattet.

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten / Auslagenerstattung

(1) Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise ergeben sich aus dem erstellten Angebot.  

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet 50 % der zu zahlenden Gesamtvergütung unmittelbar nach Vertragsabschluss an den Auftragnehmer zu leisten. Der Auftraggeber erhält dazu eine gesonderte Rechnung. Diese ist innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages an dem die Zustellung der Rechnung an den Auftraggeber erfolgt.  Die restliche Vergütung muss spätestens 8 Wochen vor dem vereinbarten Zündtermin bis 24:00 Uhr, auf dem Konto des Auftragnehmers eingehen.

(3) Gerät der Auftraggeber mit der ersten Zahlung in Verzug, gilt das Auftrag als vom Auftraggeber storniert. Dabei können Stornogebühren anfallen. Diese richten sich nach § 7 (1) dieser Vereinbarungen. 

(4) Macht der Auftragnehmer zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet.

§ 4 Haftungsausschluss (1) Höhere Gewalt (2)

(1) Haftungsausschluss

Eine Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen; dies gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.

(a) Der Auftragnehmer haftet damit, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Körperschäden immer und für sonstige Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind und, soweit eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben wurde, für das Fehlen der garantierten Beschaffenheits-vereinbarung.

(b) Die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist für unmittelbare sonstige Schäden (Sach- oder Vermögensschaden) auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verursachung ausgeschlossen.

(2) Höhere Gewalt

(a) Der Auftragnehmer haftet nicht in Fällen Höherer Gewalt. Hierunter fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre beider Parteien liegen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend:

– Witterungsbedingungen, wie Überschwemmungen, Sturm, Orkan, Taifun sowie andere Unwetter, Feuer

– Waldbrandstufen und ähnliche Gefährdungslagen in Bezug auf brandschutzrechtliche Vorgaben

– Streik, Blockaden, Aufstände

(b) Tritt ein solches Ereignis Höherer Gewalt ein, so ist der davon betroffene Vertragspartner verpflichtet, den anderen Vertragspartner unverzüglich über den Eintritt des Ereignisses und, sofern vorliegend, die Nichtdurchführbarkeit der Zündung zu informieren. Beide Parteien sind verpflichtet, alles in ihrer Macht stehende und Zumutbare zur zu unternehmen, um die Modalitäten der Zündung so anzupassen, dass sie dennoch stattfinden kann. Soweit das Ereignis Höherer Gewalt über den Veranstaltungstag (Fixgeschäft) andauert und die Zündung nicht möglich ist, ist der Auftragnehmer zur gänzlichen oder teilweisen Kündigung des Vertrages berechtigt, ohne dass der Auftraggeber daraus Ersatzansprüche ableiten kann.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers (1) / Rechtsfolgen bei Verstößen (2)

(1) Pflichten des Auftraggebers

(a) Sofern nicht anders vereinbart, ist dem Auftragnehmer eine angemessene Zeit für den Auf- und Abbau zur Verfügung zu stellen.

(b) Der Zündplatz muss frei von leicht entzündlichen Gegenständen und Materialien sein.

(c) Der Auftraggeber hat den Sicherheitsanordnungen des jederzeit Auftragnehmers Folge zu leisten.

(d) Der Sicherheitsbereich ist ständig freizuhalten. Dieser beträgt bei kleinen Feuerwerken mindestens 8×8 Meter.

(e) Ebenfalls einzuhalten sind individuelle Absprachen der Parteien, die im Vorfeld vereinbart worden sind.

(2) Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung

Bei einem Verstoß des Auftraggebers gegen die in § 5 (1) benannten Pflichten oder einem Verstoß gegen weitere vertragswesentliche Pflichten, kann der Auftragnehmer die Zündung des Feuerwerks – nach vorheriger mündlicher oder schriftlicher Abmahnung – verweigern. Ein Kostenerstattungsanspruch des Auftraggebers besteht nicht.

§ 6 Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich eine nach den gesetzlichen Bestimmungen sach – und fachgerechte Zündung durchzuführen. Dazu zählt insbesondere auch die Absperrung von Flächen, die gesetzlich während des Aufbaus und der Zündung des Feuerwerks nicht betreten bzw. befahren werden dürfen.

(2) Der Auftragnehmer übernimmt die Einholung aller erforderlichen behördlichen Anzeigen / Genehmigungen zur Durchführung der geplanten Zündung bei den zuständigen Stellen, z.B. Wasserschutzpolizei oder Naturschutzamt. Für die Einholung notwendiger Genehmigungen zur allgemeinen Durchführung der geplanten Veranstaltung ist der Auftraggeber verantwortlich.

(3) Nach erfolgter Zündung wird der Abbrennplatz durch den Auftragnehmer grob gereinigt. Eine grobe Reinigung umfasst beispielsweise das Aufsammeln größerer Feuerwerksartikel und Feuerwerksbatterien. Die verwendeten Produkte und Materialien werden von dem Auftragnehmer sach – und fachgerecht entsorgt. Nicht umfasst ist das Aufsammeln aller Kleinteile, wie beispielsweise kleine Pappröhrchen und / Pappdeckel. 

§ 7 Stornierung und Stornierungsgebühren (1) / Widerruf (2)

(1) Stornierung

Der Auftragnehmer gestattet dem Auftraggeber den Vertrag durch eine Stornierung zu beenden.

(a) Bei Stornierung des Vertrages bis zu 56 Tagen vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung entstehen für den Auftraggeber keine Kosten. Erfolgt sie später, betragen dir pauschalierten Stornierungskosten:

  • bis 56 Tage vor Veranstaltungsbeginn pauschal 20 % der Gesamtvergütung
  • bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn pauschal 35 % der Gesamtvergütung
  • bis 21 Tage vor dem Zündtermin pauschal 50 % der Gesamtvergütung

(b) Dem Auftraggeber, der Verbraucher ist, wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der pauschalierte Schaden bei dem Auftragnehmer nicht entstanden oder wesentlich geringer ist, als die angesetzte Pauschale.

(2) Widerruf

(a) Ist der Auftraggeber Verbraucher und hat den Vertag ausschließlich im Fernabsatz abgeschlossen worden, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Ein Fernabsatzgeschäft besteht, wenn der Vertragsschluss ausschließlich telefonisch und / online erfolgt ist.

(b) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

(c) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Anlage zu den AGB) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

(d) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

(e) Folgen des Widerrufs

  • Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat der Auftragnehmer alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Auftragnehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, zwischen den Parteienwurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  • Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 8 Datenschutzrechtlicher Hinweis

Zum Abschluss und zur Durchführung der Verträge erhebt der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers und verarbeiten diese auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1b (vertraglich) und Art. 6 Abs. 1f DS-GVO (vorvertraglich). Datenschutzhinweise sind jederzeit abrufbar unter:

§ 9 Sonstige Vereinbarungen, Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand

Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand am Geschäftssitz des Auftraggebers für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber oder aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(2) EU-Schlichtungsverfahren für Verbraucher

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist finden. Der Auftragnehmer nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

(3) Hinweis zum Urheberrecht

Die Angebote, Konzepte, Materialaufstellungen, technische Skizzen, Pläne und andere durch den Auftragnehmer erarbeitete Inhalte unterliegen dem umfassenden, gesetzlichen Urheberrecht. Alle Rechte bleiben vorbehalten. 

(4) Salvatorische Klausel

Soweit eine oder mehrere Klauseln unwirksam sind oder werden, werden die Übrigen hiervon nicht berührt.

Anlage 1 zu den AGB:

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An [hier ist der Name, die Anschrift und die E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

(*) Unzutreffendes streichen.